Sicher ist sicher: Leistungsabrechnung
Alle unsere Physiotherapeuten verfügen über ein vom Schweizerischen Roten Kreuz anerkanntes Diplom. Dadurch werden ärztlich verordnete Behandlungen von allen schweizerischen Kranken- und Unfallkassen aus der Grundversicherung bezahlt. Die Medizinischen Masseure üben ihre Tätigkeit auf der Grundlage der geltenden Gesetzgebung und Fachausweises aus und sind von Zusatzversicherungen anerkannt. Dasselbe gilt für unsere Komplementärtherapeuten.
Verrechnung von Leistungen mit ärztlicher Verordnung (Grundversicherung). Falls eine Behandlungsserie ärztlich verordnet ist, übernehmen die Unfall-, Militär- und Invalidenversicherungen die Kosten der Physiotherapie im Rahmen der Grundversicherung vollumfänglich, die Krankenversicherung bringt die individuelle Selbstbeteiligung noch in Abzug.
Vorab sollten Sie mit Ihrer Zusatzversicherung klären, ob die ausgewählte Behandlungsmethode übernommen wird, da jeder Krankenversicherer ausschliesslich Behandlungen aus seinem eigenen Leistungskatalog vergütet. Unsere medizinischen Masseure und Komplementärtherapeuten sind EMR-Therapeut oder ASCA-Therapeut und sind in der Regel von allen Zusatzversicherungen der Schweiz anerkannt. Physiotherapie wird nicht über die Zusatzversicherung vergütet.
Gerne behandeln wir Sie auf Wunsch auch ohne ärztliche Verordnung. In diesem Fall senden wir die Rechnung für Ihre physiotherapeutischen Behandlungen direkt an Sie.