In der Schweiz besteht die Möglichkeit, dass ein niedergelassener Hausarzt über keine Ausbildung für Beschwerden am Bewegungsapparat verfügt – dafür besteht nämlich keine Ausbildungspflicht während oder nach dem Studium. Was passiert also, wenn der Kunde mit Schmerzen am Knie zum Arzt geht? Der Arzt wird wahrscheinlich zum Medikamentenschrank greifen, dem Kunden ein Schmerzmittel und/oder einen Entzündungshemmer mitgeben und ihm Schonung empfehlen. Häufig kommt dann noch ein Röntgenbild dazu oder der Kunde wird an einen Spezialisten verwiesen, der dann oft eine sinnlose Operation durchführt. So fallen immer weitere Kosten an. Durch eine allfällige Arbeitsunfähigkeit fallen zu den Behandlungskosten auch Kosten im Milliardenbereich aufgrund volkswirtschaftlicher Konsequenzen an.
Behandlungskosten dank Direktzugang reduzieren
Eine Studie aus den USA belegt, dass durch den Direktzugang weniger Röntgen-, Sono- und anderweitige Untersuchungen anfallen. Das spart erhebliche Kosten im System. Wieso soll der Kunde also nicht direkt zu einem Spezialisten gehen, der extra für Beschwerden am Bewegungsapparat und an Gelenken ausgebildet worden ist? Es gibt diesen Spezialisten nämlich – er heisst Physiotherapeut! Würde es aus Kostensicht also nicht Sinn machen, Regulationen und Qualitätskriterien zu definieren, die klar darlegen, mit welchen Beschwerden man direkt zu einem Physiotherapeuten gelangen könnte? Bei Bedarf und Notwendigkeit könnte dieser dann weitere Untersuchungen anordnen.
Ein Mehrwert für alle Beteiligten
Meines Erachtens wäre dieser Ansatz weiter zu prüfen und den DA im Sinn eines «Pop-ups» mit einer Krankenkasse zu prüfen und Erfahrungen daraus zu sammeln. Natürlich müssen mittels einer Umfrage auch die Zufriedenheit und die Erfahrungen der Kunden abgefragt werden. Wenn es für alle Beteiligten (Partner, Ärzte, Versicherer, Kunden und Physiotherapeuten) einen Mehrwert darstellt und wir durch Kostensenkungen, Wirksamkeit und Effizienz alles Gewinner sind – dann wird sich wohl in Zukunft etwas ändern können!